Was die 109 Milliarden bedeuten
Die Summe umfasst zwei unterschiedliche Verpflichtungskredite. Eine Bundesgarantie von 100 Milliarden Franken deckte Ausfallrisiken bestimmter Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank. Bis zu 9 Milliarden dienten UBS zur Absicherung bestimmter Verluste aus Aktiven der Credit Suisse. Ein bewilligter Höchstbetrag ist weder eine vollständige Auszahlung noch ein verbuchter Verlust. Wer diese Grössen gleichsetzt, verdeckt die Funktionsweise des Eingriffs.
Das am 19. Dezember 2024 veröffentlichte EFD-Dossier hält fest: Die Garantien endeten am 11. August 2023, ohne dass dem Bund daraus Verluste entstanden. Dieser Befund zählt. Er macht aus einer mehrere Monate zuvor eingegangenen Verpflichtung aber rückwirkend keine risikolose Entscheidung.
Eine Bank erfüllt gesellschaftlich notwendige Funktionen
Unternehmen und Haushalte brauchen Zugang zu Einlagen und Zahlungsverkehr. Vertrauensverlust kann Abzüge beschleunigen und einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf auslösen. Davon zu unterscheiden ist die längerfristige Fähigkeit einer Bank, Verluste zu tragen. Besicherte Liquidität, eine Ausfallgarantie und die Übernahme eines Verlusts sind verschiedene Instrumente.
Die Stabilisierung lässt sich mit dem Schutz wirtschaftlich unverzichtbarer Funktionen begründen. Daraus folgt kein gleicher Schutzanspruch für sämtliche Interessen der Eigentümer und der Führung. Zahlungen, grundlegende Bankdienste und die Finanzierung produktiver Tätigkeit haben einen anderen Stellenwert als der Ausschluss privater Verluste. Diese Reihenfolge muss vor der Krise feststehen. Unter dem Druck rascher Einlagenabzüge lässt sie sich schwer aushandeln.
Eine Übernahme kann Infrastrukturen und Kundenbeziehungen in Betrieb halten. Gleichzeitig stellt sie die Frage nach der Konzentration. Die Eindämmung einer akuten Gefahr beweist noch nicht, dass die neue Bankenstruktur sämtliche künftigen Abhängigkeiten verringert. Kurzfristige Stabilisierung und langfristige Organisation brauchen getrennte Prüfungen.
Dringlichkeit verlangt nachträgliche Rechenschaft
Die Finanzdelegation bewilligte am 19. März 2023 die beiden dringlichen Verpflichtungskredite. Laut ihrer damaligen Mitteilung prüfte sie Rechtmässigkeit, Notwendigkeit, Unvorhersehbarkeit und Dringlichkeit. Damit fand eine konzentrierte parlamentarische Kontrolle unter Bedingungen statt, für die das ordentliche Budgetverfahren nicht den gewünschten zeitlichen Rahmen bot.
Schnelligkeit kann einen Unterbruch des Zahlungsverkehrs verhindern. Gerade deshalb muss später nachvollziehbar werden, welche Informationen bei der Entscheidung vorlagen. Erst nach der Stabilisierung bekannte Tatsachen dürfen nicht stillschweigend als damaliges Wissen behandelt werden. Sonst erscheinen entweder alle Eingriffe wegen des günstigen Ausgangs richtig oder sämtliche bewilligten Garantien fälschlich als verlorenes Geld.
Eine brauchbare Rechenschaft erläutert geprüfte Szenarien, Auswahlkriterien, Verpflichtungen der Begünstigten und Ausstiegsbedingungen. Einzelne Geschäftsangaben können vorübergehend Schutz benötigen. Daraus darf kein dauerhafter Ausschluss der Öffentlichkeit von der Beurteilung öffentlicher Verpflichtungen werden.
Die Beendigung der Garantien löst nicht alle Strukturfragen
Im August endeten die spezifisch abgesicherten Risiken. Damit ist nicht bewiesen, was alternative Wege gekostet hätten. Eigenständige Sanierung, Liquidation oder öffentliche Beteiligung setzen jeweils Annahmen über Einlagenabzüge, internationale Zusammenarbeit und verfügbare Aktiven voraus. Ohne solche Annahmen lässt sich für eine verworfene Alternative kein sicherer Preis nennen.
Für künftige Eingriffe sind dennoch überprüfbare Anforderungen möglich: tatsächlich verlusttragende Mittel, für Liquidität nutzbare Aktiven, betriebliche Fortführungspläne und praktisch einsetzbare Behördenbefugnisse. Ein Sanierungsplan hilft nur, wenn er im wirklichen Tempo einer Krise angewendet werden kann. Seine blosse Existenz reicht als Nachweis nicht aus.
Auch Beschäftigte und Kundschaft tragen Folgen einer Restrukturierung, obwohl sie riskante Geschäftsstrategien nicht festgelegt haben. Regionale Bankdienste, Kreditbedingungen für Unternehmen und berufliche Übergänge gehören deshalb in die öffentliche Bilanz. Der Saldo einer Garantie bildet diese Wirkungen nicht ab.
Öffentlicher Schutz begründet ein Kontrollrecht
Für die PCP muss ausserordentlicher öffentlicher Schutz mit entsprechender Kontrolle über Zweck, Dauer und Begünstigte verbunden sein. Die Bevölkerung muss erkennen können, welche Funktionen garantiert werden und welche Entscheidungen privat bleiben. Eine Garantie darf keine stillschweigende Zusicherung werden, extreme Verluste künftig wieder der Allgemeinheit zu übertragen.
Vor der nächsten Notlage braucht es anwendbare Lösungen für Zahlungsverkehr, notwendige Daten, klare Zuständigkeiten und rechtliche Verantwortlichkeit der Führung. Auch Eigentumsformen sind anhand dieser konkreten Fähigkeiten zu beurteilen. Kollektiver Schutz gewinnt Vertrauen, wenn seine Verantwortlichen darlegen können, was er verhindert hat, welches Risiko er einging und welche Veränderungen daraus folgen.