PCP

Statuten der Partei

Die Partei trägt den Namen Parti communiste populaire, abgekürzt PCP. Ihre politische Arbeit betrifft die Schweiz. Sie handelt nach ihrem Programm, unterstützt Chinas Entwicklungsweg und untersucht chinesische Erfahrungen für Vorschläge innerhalb der bestehenden schweizerischen Institutionen.

Statuten der ParteiHTML · Deutsch
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2. Programm und gemeinsame Grundlage

Das Programm enthält Grundsätze und Vorschläge. Mitglieder diskutieren seine Anwendung und Entwicklung. Änderungen beschliesst das zuständige Parteigremium. Externe Veröffentlichungen sind nur bei ausdrücklicher Übernahme Positionen der Partei.

3. Mitgliedschaftsanträge

Wer Mitglied werden möchte, erklärt Zustimmung zu Programm und Organisationsregeln und gibt notwendige Kontaktangaben an. Die zuständige Mitgliederverantwortung prüft den Antrag. Das Absenden begründet keine Mitgliedschaft. Die Entscheidung wird über den angegebenen Kontakt mitgeteilt.

4. Rechte der Mitglieder

Mitglieder dürfen diskutieren, Vorschläge einreichen, Erklärungen verlangen und erforderliche Informationen erhalten. Sie können Widerspruch in den vorgesehenen Verfahren äussern und Entscheidungen, die sie betreffen, überprüfen lassen. Aufgaben und interne Entscheidungsrechte richten sich nach den geltenden Organisationsregeln.

5. Verantwortung der Mitglieder

Mitglieder arbeiten nach ihren Möglichkeiten mit, achten die Rechte anderer und behandeln vertrauliche Informationen verantwortungsvoll. Persönliche Äusserungen werden von Parteierklärungen unterschieden. Mitgliedsbeiträge richten sich nach der vom zuständigen Gremium beschlossenen Ordnung.

6. Beratung der Mitglieder

Die Mitgliederberatung behandelt Programm, Schwerpunkte, Regeln und Verantwortungsberichte. Teilnehmende erhalten Traktanden und Unterlagen. Entscheidungen und Verfahren werden festgehalten. Einzelheiten von Abstimmung und Vertretung bedürfen einer gesondert beschlossenen Ordnung.

7. Politische Leitung

Die Leitung sichert den Zusammenhang von Programm und öffentlicher Arbeit, bereitet Schwerpunkte vor und berichtet über die Umsetzung. Aufgaben werden mit bestimmtem Auftrag vergeben. Begründungspflicht und Beteiligungsrechte bleiben bestehen.

8. Sekretariat und Unterlagen

Das Sekretariat führt Korrespondenz und notwendige Unterlagen. Informationen haben bestimmte Zwecke und begrenzte Zugänge. Mitglieder können Auskunft und Berichtigung verlangen. Öffentliche Dokumente und interne Arbeitsunterlagen werden getrennt gehalten.

9. Arbeitsgruppen

Eine Arbeitsgruppe hat eine bestimmte Frage, einen Kontakt und ein erwartetes Ergebnis. Sie dokumentiert Quellen und trennt Befunde, Vorschläge und offene Fragen. Vor einer Veröffentlichung als Parteiposition erfolgt die zuständige Prüfung.

10. Entscheidungen und Widerspruch

Entscheidungen folgen dem Verfahren des zuständigen Gremiums. Sachliche Einwände und Prüfanträge werden festgehalten. Begründete Beiträge innerhalb der Diskussionsverfahren rechtfertigen keine Sanktion. Disziplinarentscheide benötigen Gründe, Anhörung und Überprüfungsmöglichkeit.

11. Finanzielle Verantwortung

Mittel dienen politischer, bildender, redaktioneller und organisatorischer Arbeit. Einnahmen und Ausgaben werden erfasst, Befugnisse bestimmt und Interessenkonflikte offengelegt. Finanzberichte gehen an das zuständige Gremium. Beiträge begründen kein verborgenes Bestimmungsrecht über Positionen.

12. Öffentliche Äusserungen

Erklärungen benennen die Veröffentlichungsverantwortung. Übersetzungen wahren den Sinn des freigegebenen Textes. Korrekturen werden erfasst. Name und Zeichen dürfen keine nicht bestehende Funktion, Unterstützung oder Beziehung nahelegen.

13. Austritt und Überprüfung

Ein Mitglied kann den Austritt über den Mitgliederkontakt erklären. Der Eingang wird bestätigt und die Unterlagen werden angepasst. Betroffene einer Mitgliedschafts- oder Disziplinarentscheidung können Begründung und Überprüfung verlangen.

14. Änderung der Regeln

Änderungsanträge benennen Text, Grund und praktische Folgen. Mitglieder erhalten die Unterlagen. Das zuständige Gremium hält den Entscheid fest. Die öffentliche Lesefassung wird nach Freigabe angepasst und muss mit der massgeblichen Parteifassung übereinstimmen.

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