Das abgelehnte Modell beseitigte den Staat nicht
Die Vorlage sah vor, dass der Bund die Identität prüft und die Ausstellung einer E-ID freigibt. Die technische Umsetzung sollte anerkannten und beaufsichtigten Anbietern obliegen. Das konnten Unternehmen, aber auch Kantone und Gemeinden sein. Der Staat blieb für Prüfung, Anerkennung und Aufsicht zuständig.
Diese Präzisierung entscheidet die Debatte nicht zugunsten des Projekts. Sie stellt die Frage richtig: Wie werden Aufgaben verteilt, und worauf beruht Vertrauen in eine Infrastruktur mit mehreren Beteiligten? Ein vollständiger Rückzug des Staates wäre eine falsche Beschreibung. Die Aufsicht allein macht umgekehrt die Frage nach dem Aussteller nicht bedeutungslos.
Das offizielle Dossier beschrieb den Erwerb als freiwillig und sah Datenschutzpflichten vor. Die Auseinandersetzung darf deshalb nicht so rekonstruiert werden, als hätte das Gesetz unbegrenzten Verkauf persönlicher Daten versprochen. Zu prüfen waren Belastbarkeit, Verständlichkeit und Durchsetzbarkeit der Garantien.
Identität ist keine allgemeine Berechtigung
Wer jemand ist und worauf diese Person Anspruch hat, sind verschiedene Fragen. Eine Gemeinde kann die Identität für eine Bescheinigung prüfen; die zuständige Stelle muss weiterhin die Leistungsvoraussetzungen anwenden. Eine erfolgreiche Anmeldung ersetzt keinen begründeten Verwaltungsentscheid. Ebenso sollte ein technischer Fehler nicht stillschweigend zur Verweigerung eines Rechts werden.
Identifizierung und notwendige Information sind ebenfalls zu unterscheiden. Ein Dienst braucht nicht immer die gesamte Identität, um eine bestimmte Voraussetzung zu prüfen. Die Gestaltung muss klären, welche Angaben bei jedem Vorgang verlangt, gespeichert und weitergegeben werden. Zusätzliche Daten «für alle Fälle» erweitern Nutzungsmöglichkeiten, ohne ihren Nutzen für die Person zu belegen.
Das sind politische Bewertungsmassstäbe. Sie setzen nicht voraus, dass ein bestimmtes System von 2021 alle denkbaren Formen der Nachverfolgung bereits verwirklicht hätte. Risiken sind anhand tatsächlich vorgesehener Funktionen zu untersuchen und nicht als vermeintlich bewiesene Vorfälle darzustellen.
Vertrauen zeigt sich auch beim Scheitern
Neben Geschwindigkeit und Komfort muss die Debatte Fehler berücksichtigen: falsche Registerangaben, verlorener Nachweis, fehlendes Gerät oder unzugängliches Konto. Wer stellt den Zugang wieder her, mit welchen Belegen, innerhalb welcher Frist und mit welchem Rechtsmittel? Öffentliche Dienstleistungsqualität zeigt sich auch auf diesen Wegen.
Bei mehreren Beteiligten darf die Person nicht deren unfreiwillige Vermittlerin werden. Anbieter und Verwaltung können sie nicht ohne benannte Verantwortung gegenseitig weiterverweisen. Vorgaben müssen daher Berichtigung, Kontinuität und eine mögliche Beendigung des Dienstes ebenso regeln wie den Normalbetrieb.
Ein Anbieter kann Strategie, Eigentümerschaft oder Geschäftsbedingungen ändern. Die Öffentlichkeit muss wissen, was die Kontinuität des Nachweises sichert und einen Wechsel ermöglicht. Funktionierende Technik zum Start genügt nicht. Rechte müssen während der gesamten Nutzungsdauer zugänglich bleiben.
Freiwilligkeit ist auch eine praktische Frage
Ein digitales Mittel rechtlich nicht vorzuschreiben ist eine notwendige Garantie. Wird ein gewöhnlicher Vorgang ohne dieses Mittel viel langsamer, teurer oder schwieriger, schrumpft die Wahl faktisch. Alternative Zugänge sind deshalb in konkreten Diensten zu prüfen, auch für wenig ausgerüstete Menschen, Personen mit Unterstützungsbedarf und jene, die einen anderen Weg wählen.
Ein physischer Schalter ist mehr als ein technischer Überrest. Er kann untypische Situationen erklären helfen, Daten korrigieren und verhindern, dass ein Anmeldeproblem einen Anspruch unterbricht. Digitalisierung kann Verfahren vereinfachen und diese menschliche Funktion erhalten. Unterstützungskosten dürfen nicht unsichtbar auf Familien oder unbezahlte Dritte verschoben werden.
Daran sind auch Einsparungen zu messen. Eine tatsächliche Verwaltungsentlastung reduziert die gesamte Arbeit für einen Vorgang. Sie bloss unerkannt auf die Person zu verlagern ist ein anderes Ergebnis. Fristen, Fehler und Hilfebedarf gehören aus Nutzersicht bewertet, nicht allein aus Sicht des Ausstellers.
Bereits im September begann eine andere Diskussion
Am 2. September 2021 eröffnete der Bundesrat eine öffentliche Konsultation zu einem Arbeitspapier für eine staatliche E-ID. Das Nein vom März beendete also nicht jede Überlegung zur digitalen Identifizierung. Die Konsultation bedeutete aber auch nicht, dass schon 2021 ein neues System verfügbar war. Gestaltung und betriebsfähiger Dienst sind unterschiedliche Schritte.
Für die PCP lautet die historische Lehre: Elektronische Identität braucht verständliche öffentliche Verantwortung, möglichst wenige notwendige Daten, zugängliche Berichtigung und wirksame Wege zu Leistungen. Technische Anbieter können bestimmte Aufgaben übernehmen. Die demokratische Garantie muss den ganzen Weg umfassen. Fortschritt zeigt sich in gewonnener Einfachheit und erhaltenen Rechten, auch wenn das Werkzeug für jemanden nicht funktioniert.