Öffentliche Wirtschaft und DiensteStellungnahme

Digitale Infrastruktur unter öffentlicher Kontrolle

Ein Verwaltungsgang darf nicht von einer Plattform abhängen, die das Gemeinwesen weder verstehen noch verändern oder ersetzen kann. Die PCP unterstützt gemeinsame digitale Grundlagen mit öffentlicher Verantwortung und nutzbarem Zugang.

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Öffentlicher Dienst · Wiederverwendbare Software · Dokumentierte Schnittstellen · Geschützte Daten · Geprüfter Wechsel
Offene Werkzeuge und Schnittstellen bedeuten keine offenen Personendossiers.

Mit der Leistung beginnen

Ein Portal hilft, wenn Menschen ihr Anliegen erledigen, Antworten verstehen und Fehler korrigieren können. Ohne Blick auf die bearbeitende Stelle kann eine neue Oberfläche Dateneingabe auf Nutzer verlagern und interne Arbeit unverändert lassen. Die PCP will Zeit und Hindernisse des ganzen Vorgangs prüfen.

Der digitale Kanal darf nicht die einzige Voraussetzung für ein Recht werden. Menschliche Unterstützung und passende Alternativen gehören zur Finanzierung. Sprachen, Behinderungen und vorhandene Geräte sind von Beginn an zu berücksichtigen.

Offener Code als Kontrollinstrument

Die Bundeskanzlei erläutert die EMBAG-Veröffentlichung für Software, die unterstellte Bundesbehörden entwickeln oder entwickeln lassen. Drittrechte und wichtige Sicherheitsgründe müssen geprüft werden. Das bedeutet weder Veröffentlichung jedes gekauften Programms noch identische Pflichten sämtlicher Kantone.

Offener Code lässt sich nach seiner Lizenz prüfen, wiederverwenden und weiterentwickeln. Anwendungsdaten werden dadurch nicht öffentlich. Die PCP unterstützt die mögliche Übernahme durch andere Teams und gemeinsame Nutzung. Dokumentation und laufende Pflege bleiben nötig; ein aufgegebenes Repository schafft keine Kontinuität.

Vernetzen ohne alles zu zentralisieren

I14Y verzeichnet Metadaten, Schnittstellen und Leistungen; eigentliche Daten bleiben bei verantwortlichen Stellen. Nationale Koordination verlangt somit nicht zwingend eine zentrale Sammlung aller Personendossiers.

Die PCP will dokumentierte Schnittstellen und gemeinsame Begriffe für erforderliche Austausche. Technische Möglichkeit ist aber keine Rechtsgrundlage. Zweck, berechtigte Personen, nötige Angaben und Dauer müssen feststehen. Vermiedene Mehrfacheingabe erlaubt keine unbegrenzte Weitergabe.

Datenschutz von Anfang an

Der EDÖB-Leitfaden verbindet Datenschutz durch Technik und Voreinstellungen mit begrenzter Datenerhebung und Exposition. Das betrifft Architektur, Zugänge und Einstellungen. Eine Datenschutzerklärung ersetzt keine sparsame Systemgestaltung.

Die PCP will erklärbare Zugriffsrechte und Korrekturen. Tests dürfen echte Dossiers nicht unnötig kopieren. Aufbewahrung, Archivierung und Löschung sind nach dem jeweiligen Recht zu planen. Ein gemeinsames Werkzeug vermischt nicht die Verantwortung für einzelne Verarbeitungen.

Wechsel vor der Abhängigkeit vorbereiten

Dateneigentum im Vertrag genügt nicht, wenn Exporte unvollständig oder unbrauchbar sind. Formate, Termine, Unterlagen, Kosten und nötige Kompetenzen müssen feststehen. Eine Übernahme ist vor Vertragsbruch zu testen; sonst bleiben formal eigene Daten praktisch gefangen.

Die PCP verlangt mögliche Konkurrenz bei Wartung und Hosting im Rahmen der Dienstanforderungen. Private Anbieter können mit öffentlicher Kontrolle vereinbar sein, wenn sie Kontinuität ermöglichen. Öffentliche Anbieter müssen Qualität, Sicherheit und Wechselmöglichkeit ebenso nachweisen.

Gemeinsame Kapazität braucht Verantwortung

Gemeinden, Kantone und Bund können Komponenten teilen und Zuständigkeiten behalten. Wer Entwicklung entscheidet, Updates zahlt, Sicherheitslücken bearbeitet und kleine Gemeinden unterstützt, muss klar sein. Unvereinbare Einzelversionen können gemeinsame Finanzierung wiederholt verteuern.

Die PCP schlägt dauerhafte öffentliche Kooperation mit stabilen Teams vor. Externe Beiträge brauchen dokumentierte Prüfung und verantwortliche Integration. Internationale Zusammenarbeit einschliesslich technischer Kooperation mit China kann beitragen, wenn Schnittstellen, Sicherheitsanforderungen und Nutzungsrechte prüfbar bleiben. Sie verlangt keine ungeprüfte Technologieübernahme.

Kontinuität und Handlungsfähigkeit beurteilen

Erfolg ist mehr als die Zahl angelegter Konten: abgeschlossene Vorgänge, nötige Hilfe, Unterbrüche und veränderbare Leistungen zählen. Störungen brauchen Zuständigkeit und bedarfsgerechte Überbrückung.

Die PCP will öffentliche und individuelle Handlungsfähigkeit stärken. Erwartete Einsparungen müssen Pflege, Ausbildung, Unterstützung und Anbieterwechsel einschliessen. Dies sind die materiellen Bedingungen einer nützlichen gemeinsamen Infrastruktur.

Dokumente und Quellen