Baukosten sind keine zulässige Mietzinserhöhung
Das Bundesamt für Wohnungswesen unterscheidet werterhaltenden Unterhalt und zusätzliche wertvermehrende Leistungen. Nicht die gesamte Baustelle ist ein neuer Nutzen: Ein Teil ersetzt bereits vorhandene Elemente, deren Unterhalt zu den Pflichten gehört.
Energetische Verbesserungen können mietrechtlich Mehrleistungen sein. Ihre Anrechnung verlangt aber eine Kostenbasis und Parameter wie Unterhaltsanteil, Lebensdauer und Finanzierung. Ein Prozentsatz für umfassende Sanierungen bedeutet nicht, dass derselbe Anteil der Baurechnung zur jährlichen Mieterhöhung wird.
Der PCP verlangt getrennte Rechenebenen. Investition, mehrjährige Finanzierung und monatliche Haushaltszahlung sind verschieden. Unterlagen müssen den Weg vom einen zum anderen erklären.
Förderung darf nicht ein zweites Mal bezahlt werden
Renovabene erläutert, dass Förderbeiträge von den entsprechenden Mehrleistungen abzuziehen sind. Öffentlich finanzierte Kosten sollen nicht nochmals die Überwälzungsbasis bilden. Das ist etwas anderes als die Zusicherung, jede geförderte Sanierung bleibe ohne Mietzinserhöhung.
Der PCP unterstützt eine Darstellung von Bruttokosten, Unterhalt, Förderung und verbleibender Investition. Auch ein vom Schätzwert abweichender definitiver Beitrag muss in der Schlussrechnung nachvollziehbar werden. Eine vorläufige Annahme darf nicht unsichtbar fortbestehen.
Weniger Energie bedeutet nicht immer tiefere Wohnkosten
Ein rein hypothetisches Beispiel ohne mietrechtliche Berechnung: Die Nettomiete steigt monatlich um 120 Franken, die Energieausgaben sinken um 60 Franken. Der Verbrauch kann gesunken sein; die Gesamtkosten steigen trotzdem um 60 Franken.
Physische Einsparung und Energiepreis unterscheiden sich. Weniger Kilowattstunden ergeben je nach Tarif, Wetter und Nutzung andere Beträge. Eine Prognose vor dem Bau garantiert keine erste Rechnung. Der PCP fordert erkennbare Annahmen und Nachkontrolle zur Korrektur technischer Mängel.
Bei knappen Budgets kann bereits eine kleine Erhöhung den Verbleib gefährden. Die soziale Bilanz muss deshalb Gesamtkosten und verfügbare Mittel betrachten, nicht nur den Energieprozentsatz des Gebäudes.
Investitionsfähigkeit und Zahlungsfähigkeit zusammen betrachten
Eigentümer finanzieren Arbeiten vor späteren Einsparungen oder Einnahmen. Beiträge, Darlehen und technische Beratung können nützliche Projekte ermöglichen. Diese Hürde zu leugnen bremst Sanierung. Die Antwort darf aber nicht das ganze Risiko auf Mietende verlagern.
Der PCP unterstützt öffentliche Hilfe mit sozialen Zusagen im zuständigen Rechtsrahmen: transparente Überwälzung, bezahlbare Nutzung und Schutz während der Arbeiten. Das sind politische Forderungen und kein bereits einheitlich geltendes kantonales Förderregime.
Arbeiten an Gebäude und Nutzung ausrichten
Gesamtsanierung kann Eingriffe koordinieren und doppelte Arbeiten vermeiden. Etappen verteilen Investitionen und können bestehende Nutzung erhalten. Beide Varianten haben Folgen für Lärmdauer, Räume, Unterbrüche und technische Abstimmung.
Der PCP will Varianten samt Verbleibs- oder nötigenfalls Ersatzunterbringungsplan vergleichen. Vorübergehender Umzug und unsichere Rückkehr gehören zu den sozialen Kosten. Weder die technisch grösste Lösung ohne Folgenprüfung noch die kleinste als dauernder Aufschub überzeugt.
Vor dem Bau verständlich informieren
Späte Beteiligung stellt Mietende vor fertige Entscheide. Information muss Zeitplan, Einschränkungen, Alternativen und geschätzte Kostenfolgen erklären. Bewohnerwissen kann Lüftungs-, Feuchtigkeits- oder Nutzungsprobleme ergänzen, die technische Unterlagen übersehen.
Begleitung braucht Arbeitszeit und erkennbare Ansprechpartner. Ein allgemeiner Aushang reicht nicht. Besonders verletzliche Menschen benötigen passende Vorbereitung; derselbe Unterbruch wirkt je nach Situation unterschiedlich.
Ausführungsqualität schützt auch das Budget
Eine theoretisch effiziente Anlage kann schlecht eingestellt oder gewartet sein. Abnahme, Abgleich und verständliche Bedienung beeinflussen die Wirkung. Der PCP will diese Aufgaben und tragbare Arbeitsbedingungen finanzieren.
Stabile Programme helfen Unternehmen, Fachleute auszubilden und zu halten. Der tiefste Preis kann Nacharbeit, Mängel und spätere Kosten erzeugen. Kontrolle muss erhaltene Qualität und Korrekturverantwortung neben dem Anfangspreis prüfen.
Den Bestand verbessern und die Bevölkerung erhalten
Öffentliche, genossenschaftliche und kostenmietbasierte Wohnungen bieten eigene Möglichkeiten, Investition und Bezahlbarkeit zu verbinden. Der PCP unterstützt ihren Ausbau mit dauerhaftem Kapital und nachvollziehbaren Unterhalts- und Erneuerungskonten.
Für den gesamten Mietbestand gelten zwei überprüfbare Ziele: geringerer Energiebedarf und bezahlbares Wohnen. Öffentliche Förderung soll beides verbinden. Eine gelungene Sanierung schafft ein sparsameres, gut betriebenes Gebäude, das für die Menschen bewohnbar bleibt, denen Wohnungspolitik dienen soll.
Dokumente und Quellen
- Office fédéral du logement — Logement et pénurie d’énergie
- Renovabene — Quels coûts les bailleurs peuvent-ils répercuter sur les loyers après un assainissement ?
- Renovabene — L’assainissement doit-il être réalisé de manière échelonnée ou en une seule étape ?
- Confédération et cantons — Bilan 2025 du Programme Bâtiments