Soziale Sicherheit und GleichstellungNachricht

Renten: Indexierung zusammen mit den notwendigen Ausgaben lesen

Der Bundesrat hat am 2. Oktober eine Anpassung der AHV/IV-Renten um 1,59 Prozent auf den 1. Januar 2027 beschlossen. Die PCP beurteilt sie zusammen mit den Lebenshaltungskosten und unterscheidet sie von der 13. Altersrente.

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AHV-Skala · Preise und Löhne · Notwendige Ausgaben · Reale Kaufkraft
Skalenanpassung und persönliches Budget sind ergänzende Messgrössen.

Was der Mischindex schützt

Er verbindet Lohn- und Preisentwicklung und passt eine Leistungsskala an. Die persönlichen Ausgaben jedes Haushalts bildet er nicht nach. Zudem hängt die individuelle Rente vom Beitragsverlauf ab. Eine höhere Skala bringt deshalb nicht allen denselben Frankenbetrag.

Die Regel sichert Kontinuität, statt jede Anpassung neu auszuhandeln. Sie beendet aber die Debatte über das Leistungsniveau nicht. Steigen wesentliche Kosten anders als der allgemeine Index, kann nach Rechnungen weniger bleiben, obwohl die nominelle Rente wächst.

Kleine Renten lassen wenig aufschieben

Miete, Prämien und Energie sind kurzfristig schwer zu senken. Kassen- und Wohnungswechsel stehen nicht immer tatsächlich offen. Pflege, zugänglicher Verkehr und Hilfe zu Hause bestimmen ebenfalls den verbleibenden Betrag.

Die PCP unterstützt Auswertungen nach Einkommen und Wohnsituation. Durchschnittsrenten können Beitragslücken und kleine berufliche Renten verdecken. Umgekehrt bildet AHV allein nicht alle Mittel einer Person mit zweiter Säule oder weiteren Einkünften ab. Beides ist zu berücksichtigen.

Verbesserungen nicht durch andere Verluste aufzehren

Leistungen wirken zusammen. Ein höheres Einkommen kann bedarfsabhängige Hilfe verändern; die Regeln sind für jedes Instrument gesondert zu prüfen. Die 13. Rente und ihre Sonderbehandlung bei Ergänzungsleistungen sind gerade ein anderes Thema als die ordentliche Anpassung.

Die PCP steht für verständliche Information über diese Beziehungen, statt jede Änderung als allgemeinen Nettogewinn darzustellen. Auszahlung und neue Rechnungen haben zudem unterschiedliche Termine. Ein Jahresgewinn löst nicht jede unmittelbare Liquiditätslücke.

Starke erste Säule und zugängliche Dienste

AHV stärken und wesentliche Kosten begrenzen ergänzen sich. Das eine sichert Einkommen, das andere bestimmt seinen Nutzen. Gemeinnützige Wohnungen, Gesundheitszugang und nutzbarer Verkehr tragen damit zum Lebensstandard bei.

Für die PCP ist Rente ein durch Arbeit und Solidarität aufgebautes soziales Recht. Finanzierung und Leistungen sollen ein würdiges Leben ermöglichen, ohne ungenügend gestützte Selbstständigkeit auf Angehörige abzuwälzen. Entscheidend bleiben die tatsächlichen Alltagsmöglichkeiten nach notwendigen Ausgaben.

Den Beginn richtig datieren

Die Änderung gilt ab Januar 2027, nicht rückwirkend für frühere Monate. Vergleiche zwischen Ende 2026 und 2027 müssen bereits bezahlte und künftige Leistungen trennen. Auch andere angekündigte Parameter verändern nicht sofort jede individuelle Rechnung um denselben Betrag.

Dokumente und Quellen