Verschiedene Wege zum nachgewiesenen Abschluss
Die berufliche Grundbildung steht Erwachsenen offen. Je nach Beruf und Ausgangslage kommen eine Lehre, die Vorbereitung auf ein Qualifikationsverfahren oder eine Validierung von Bildungsleistungen infrage. Unterschiedliche Wege ersetzen nicht den Nachweis der erforderlichen Kompetenzen.
Das Freiburger Verfahren unterscheidet unter anderem die Zulassung zum Qualifikationsverfahren von der Validierung vorhandener Erfahrung. Diese wird an einem Qualifikationsprofil gemessen. Berufsjahre allein ergeben keinen Abschluss: Festzustellen ist, was beherrscht wird und was noch fehlt.
Die erste Hürde kann der Wochenplan sein
Kursgebühren sind nur ein Teil des Aufwands. Unterrichtszeiten, Wege, Betreuung und Prüfungsvorbereitung beanspruchen Zeit, die bisher für Erwerbsarbeit oder Familie gebraucht wurde. Ein formal offenes Angebot kann bei wöchentlich wechselnden Dienstplänen unerreichbar bleiben.
Der PCP unterstützt Bildungsvereinbarungen, die Freistellung und Einkommensfolgen vorab festlegen. Auch ein Betrieb mit zusätzlichem Fachkräftebedarf profitiert. Die Last darf deshalb nicht vollständig auf Abenden und Ersparnissen der Beschäftigten liegen. Öffentliche Hilfe muss diese materielle Hürde neben den Kurskosten berücksichtigen.
Anerkennen, ohne auf die heutige Stelle zu begrenzen
Erfahrung verdient Anerkennung. Ein Arbeitsplatz kann aber nur einen Teil eines Berufs abdecken. Ergänzende Bildung eröffnet dann neue Tätigkeiten, statt Bekanntes zu wiederholen. Die Abklärung muss fehlende Kompetenz von der fehlenden Gelegenheit unterscheiden, sie nachzuweisen.
Ein Abschluss muss ausserhalb des mitfinanzierenden Betriebs verwendbar bleiben. Sonst bezahlt die Person mit eigener Zeit eine interne Anpassung, ohne echte Mobilität zu gewinnen. Der Wert eines anerkannten Titels liegt gerade darin, Kompetenzen auch anderen Arbeitgebern und Institutionen verständlich zu machen.
Durch die Verfahren begleiten
Ein Dossier erstellen, Nachweise suchen und Erfahrung beschreiben kann für Menschen mit wenig Weiterbildungserfahrung schwierig sein. Daraus folgt kein Urteil über ihre Arbeitsqualität. Beratung soll den passenden Weg finden und Ausgaben für ungeeignete Verfahren vermeiden.
Kantone und Berufsakteure haben unterschiedliche Aufgaben bei Zulassung, Angebot und Qualifikationsprofilen. Der PCP befürwortet eine Beratung, welche diese Schritte verbindet und Kosten sowie Zeitbedarf vor der Anmeldung erklärt. Zugangsgerechtigkeit zeigt sich daran, ob Menschen einen Weg abschliessen können, ohne Lebensunterhalt und familiäre Verantwortung aufzugeben.