Die Genfer Regelung
Die kantonale Information hält fest, dass der gesetzliche Mindestlohn gilt, wenn ein Einzelarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag einen tieferen Betrag vorsieht. Das ist die Genfer Regelung, kein schweizweiter Mindestlohn. Die kantonalen Systeme und Branchenbestimmungen unterscheiden sich.
Eine Anpassung an die Lebenshaltungskosten bietet einen notwendigen Bezugspunkt. Sie gewährleistet aber nicht für jeden Haushalt ein gleichbleibendes verfügbares Einkommen nach Miete, Krankenkassenprämien und Arbeitsweg. Ebenso wichtig ist die Zahl der tatsächlich bezahlten Stunden. Ein geringes Arbeitspensum oder unberechenbare Einsatzpläne können trotz eingehaltenem Stundenlohn erhebliche Unsicherheit verursachen.
Gesamtarbeitsverträge müssen Bedingungen verbessern
Der Wert eines GAV erschöpft sich nicht im Einstiegslohn. Er regelt auch Einstufung, Lohnentwicklung, Arbeitszeit, Ferien und Kontrolle. Die PCP unterstützt Verhandlungen, die für die Beschäftigten nachvollziehbare Verbesserungen bringen und Gewerkschaften die Mittel geben, diese durchzusetzen.
Das Parlament hat die Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen am 19. Juni 2026 verabschiedet. Die Bundeskanzlei stellte am 23. Oktober fest, dass das Volksreferendum gegen diese Änderung zustande gekommen ist. Die Änderung betrifft die Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen unterhalb kantonaler Mindestlöhne. Der Parlamentsbeschluss darf deshalb nicht als bereits geltender neuer Vorrang dargestellt werden. Die PCP verteidigt die für die arbeitende Person günstigere Garantie.
Ansprüche müssen durchsetzbar sein
Erforderlich sind verständliche Lohnabrechnungen, überprüfbare Einstufungen und personell ausreichend ausgestattete Kontrollen. Zuschläge und Spesen müssen vom Grundlohn unterschieden werden, damit sich die Einhaltung einer Lohnuntergrenze zuverlässig prüfen lässt. Aufgezeichnete Arbeitszeiten müssen der tatsächlich geleisteten Arbeit entsprechen.
Kantonale Behörden und paritätische Organe handeln innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeiten. Ihre Zusammenarbeit muss verhindern, dass Verantwortung weitergeschoben wird. Beschäftigte sollen einen Missstand melden können, ohne das gesamte anwendbare Recht allein erschliessen zu müssen oder Repressalien befürchten zu müssen.
Die Forderung der PCP
Änderungen am Verhältnis zwischen Gesetz und GAV sind anhand ihrer tatsächlichen Folgen für tiefe Löhne zu beurteilen. Die blosse Zahl erfasster Verträge reicht dafür nicht aus. Die PCP fordert steigende Reallöhne, verlässliche Arbeitszeitgarantien und eine dauerhafte Finanzierung der Kontrollen. Die Qualität der Sozialpartnerschaft zeigt sich am Schutz der Beschäftigten, gerade in Branchen mit schwacher Verhandlungsmacht.
Dokumente und Quellen
Die Quellen erschliessen die untersuchten Fakten und Regelungen. Politische Bewertungen und Vorschläge in diesem Text sind Positionen der PCP.