Die zweite Etappe darf kein Grund zum Warten sein
Die Pflegeinitiative wurde 2021 angenommen; ihre erste Etappe gilt seit dem 1. Juli 2024. Am 21. Mai 2025 überwies der Bundesrat die Botschaft zur zweiten Etappe über Arbeitsbedingungen und berufliche Entwicklung ans Parlament. Gesetzesvorschläge sind keine bereits geltenden einheitlichen Ansprüche.
Arbeitgeber und Behörden können dennoch innerhalb heutiger Zuständigkeiten handeln: Arbeitszeitorganisation, Ausbildung, Vereinbarungen und Auftragsfinanzierung. Der PCP verlangt, diese Mittel einzusetzen. Eine ausstehende Bundesregel rechtfertigt weder dauerhaft unbesetzte Stellen noch unberechenbare Dienständerungen.
Erholung braucht Planbarkeit
Häufig geänderte Dienstpläne verlagern Unsicherheit ins Privatleben. Dauerhaft auf den Verzicht auf Erholung zu setzen, trägt kein Team. Der PCP befürwortet frühzeitig mitgeteilte Pläne, klare Änderungsregeln und angemessenen Ausgleich, ausgehandelt mit Personalvertretungen im geltenden Rahmen.
Das braucht finanzierte Vertretung. Sonst kann eine Zusage zur Planbarkeit bei einer Abwesenheit den Leistungsabbau auslösen. Einrichtungen sollen geeignete Springerteams oder gemeinsame Lösungen mit eingearbeiteten Fachpersonen aufbauen. Bloss anwesende, mit dem Betrieb unvertraute Personen ersetzen fehlende Arbeit nicht sofort vollständig.
Belastung ist mehr als eine Patientenzahl
Gleiche Team- und Patientenzahlen können sehr unterschiedliche Arbeit bedeuten. Pflegeabhängigkeit, Behandlung, Anfahrten und Unterbrechungen verändern den Bedarf. Der PCP unterstützt fachliche Einschätzungen von Arbeitslast und Qualifikation statt einer erfundenen landesweiten Quote.
Administration ist nach ihrem Nutzen zu prüfen. Doppelarbeit zu streichen schafft Zeit; notwendige Übergaben zu streichen schadet der Versorgung. Teams sollen unnötige Formalitäten benennen, Werkzeuge mitgestalten und prüfen können, ob die Vereinfachung tatsächlich entlastet.
Ausbildung braucht verfügbare Anleitung
Studierende und neue Diplomierte brauchen Betreuung. Ihre Anwesenheit sofort wie die Leistung erfahrener Fachpersonen zu zählen belastet das übrige Team. Anleitung muss in Stellen und Budgets berücksichtigt werden.
Berufliche Entwicklung soll Fortschritte ermöglichen, ohne die Pflege verlassen zu müssen. Erweiterte Aufgaben benötigen Ausbildung, einen definierten Bereich und entsprechende Entlöhnung. Sie dürfen nicht mehr Verantwortung ohne Zeit und Anerkennung bedeuten. Wege müssen auch Teilzeitbeschäftigten offenstehen.
Den Wiedereinstieg öffnen
Rückkehr kann Auffrischung, Mentorat und einen schrittweisen Beginn erfordern. Der PCP schlägt bezahlte Angebote von Arbeitgebern, Bildungsstätten und zuständigen Behörden vor. Ohne Änderung früherer Austrittsgründe bleibt ein Rückkehrruf wenig überzeugend.
Wiedereinstieg soll freiwillig und auf nötige Kompetenzen abgestimmt sein. Er ersetzt keine Verbesserungen für anwesende Teams. Wer Rekrutierung fördert und Bleibende vernachlässigt, schafft Ungerechtigkeit und neue Fluktuation.
Finanzierung muss notwendige Kosten anerkennen
Das BAG verweist darauf, dass transparente und effiziente Zusatzkosten von Pflegeheimen und Spitex im heutigen System grundsätzlich die kantonale oder kommunale Restfinanzierung betreffen können. Arbeitgeberverantwortung hebt die Verantwortung auftraggebender Behörden nicht auf.
Vereinbarungen müssen Vertretung, Anleitung und Koordination berücksichtigen. Sie dürfen begründeten Mitteleinsatz und überprüfbare Rechnungen verlangen, aber keinen mit der erwarteten Arbeit unvereinbaren Preis setzen und anschliessend Austritte oder fehlende Leistungen allein dem Anbieter vorwerfen.
Berufsverbleib ohne Stillstand bewerten
Das Monitoring unterscheidet Fluktuation, Berufsaustritt, Gesundheit und Zufriedenheit. Ein Arbeitgeberwechsel ist kein automatischer Pflegeaustritt. Tiefe Fluktuation beweist keine guten Bedingungen, wenn Alternativen fehlen. Die Bewertung braucht mehrere Informationen und die Stimme der Beschäftigten.
Erfolg bedeutet Teams, die Nachwuchs aufnehmen, Ruhezeiten nutzen und ohne dauernden Notbetrieb gut pflegen können. Der PCP will ausgehandelte und finanzierte Zusagen. Berufsverbleib ist eine aufzubauende öffentliche Kapazität und keine moralische Pflicht der Pflegenden.